Batterienverordnung

 

Wesentliche Punkte

 

Wir haben die wesentlichen Punkte der Batterien-VO zusammengefasst:


Herstellerverpflichtungen für Gerätebatterien:

* Kennzeichnung der in Verkehr gesetzten Batterien mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne, Bekanntgabe der Kapazität und ggf. Angabe der enthaltenen Schwermetalle (§ 6 Batterien-VO).

* Sicherstellung der Entnehmbarkeit der Gerätebatterien ( § 8 Batterien-VO).

* Einrichtung und Betrieb von Sammelstellen – mindestens eine je politischem Bezirk (§ 5)

* Registrierung auf der Internetseite des UBA bis spätestens 1. September 2008 (§ 22 Batterien-VO) einschließlich Angabe des jeweiligen Systems. Die Registrierungspflicht gilt auch für Eigenimporteure.

* Rücknahme der Gerätebatterien von Letztvertreibern, Sammel- und Verwertungssystemen für EAG und von Letztverbrauchern bei Gemeinde- und Bezirkssammelstellen (§ 10 Abs. 1 Batterien-VO). Die Rücknahme hat anteilig (im Verhältnis der Masse der in Verkehr gesetzten Gerätebatterien) zu erfolgen (§ 10 Abs. 2 Batterien-VO).

* Behandlung der zurückgenommenen Batterien/Akkus nach dem Stand der Technik und unter Erreichung der in der VO genannten Mindesteffizienzen (§ 5 Batterien-VO; 2. Abschnitt der Abfallbehandlungspflichten-VO).

* Quartalsweise Meldung der in Verkehr gesetzten Massen an Gerätebatterien im Wege des Registers an die Koordinierungsstelle (§ 24 Batterien-VO). Die erste Meldung hat für das 3. Q. 2008 zu erfolgen.

* Meldung über die Sammlung und Behandlung der Geräte und Fahrzeugbatterien (§ 25 Batterien-VO).

* Information für Letztverbraucher über die möglichen Auswirkungen der in den Batterien enthaltenen Stoffe, über den Sinn und Zweck der getrennten Sammlung, über die zur Verfügung stehenden Rückgabemöglichkeiten, über die Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne etc. (§ 7 (1) Batterien-VO).

* Systemteilnahme mit den Geräte- und Fahrzeugbatterien (§ 16 Abs. 1 Batterien-VO).

Mit der Batterienverordnung wird die EU-Batterienrichtlinie erfüllt.

Sämtliche Batterien- und Verpackungsabgaben werden bei der Firma Interseroh Austria GmbH (Nr. 152362) geleistet.